Die AGB des Mühldorf-TV
1. ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH
a) Unsere Leistungen erfolgen nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
b) Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass dies einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Berufstätigkeit zugerechnet werden kann.
d) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
e) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
f) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schrftlich zugestimmt.
g) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages oder andere Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wird eine Leistung erbracht, ohne dass dem Kunden vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Leistung unter diesen Bedingungen zustande.
b) Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maße, Gewichte, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sollte es sich bei dem Vertrag um einen Kaufvertrag handeln, sind Eigenschaften nur zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
c) Geringe Abweichungen der gelieferten Gegenstände oder der durchgeführten Leistung von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt oder berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
d) Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen vor, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen dem Kunden zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist unzulässig, wenn wir nicht schriftlich zugestimmt haben. Wir werden zustimmen, wenn der Kunde an der Weitergabe der Unterlage ein besonderes Interesse hat. Sollte ein Vertrag nicht zustande kommen, so sind evtl. mit einem Angebot übersandte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Der Kunde darf keine Fotokopien herstellen, keine Unterlagen scannen oder sonstwie elektronisch abspeichern/verteilen.
e) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-Mail zugesandt.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Die vereinbarten Preise verstehen sich im Inland ab Sitz unseres Betriebes zuzüglich der am Tag der Lieferung oder der Erbringung einer sonstigen Leistung gültigen Umsatzsteuer. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Die Verpackung der Ware erfolgt in handelsüblicher Weise, erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden.
b) Die Gültigkeitsdauer von Preisen in Angeboten beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist 10 Tage ab Angebotsdatum.
c) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen bis 10 Tage ab Rechnungserstellung mit 2 % Skontoabzug bzw. bis 30 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug fällig.
d) Wechsel können nur mit unserer vorherigen Zustimmung gegeben werden. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Wechselverfahren oder Scheckverfahren bestehende Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Einen Skontoabzug gibt es bei der Zahlung mit Wechseln oder Schecks nicht.
e) Gerät der Verbraucher mit der Zahlung des Kaufpreises oder des Werklohnes in Verzug, hat er während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
f) Der Kunde hat ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen nur, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzubehalten.
4. LEISTUNGEN
a) Wir bemühen uns nach besten Kräften darum, zugesagte Fristen für die Erbringung unserer Leistungen einzuhalten. Eine Gewähr hierfür übernehmen wir jedoch nicht.
b) Die Frist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Gegenstand das Lager verlassen hat, die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde oder die Sache zur Abholung bereit steht. Sind Aufträge zum Zeitpunkt der Erteilung ganz oder teilweise nicht ausführbar, so behalten wir uns vor, diese nach Ablauf von 3 Monaten ohne schriftliche Benachrichtigung an den Auftraggeber zu stornieren. Irgendwelche Schadenersatzansprüche kann der Kunde aus der verzögerten oder verbliebenen Lieferung nicht herleiten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Einbehaltung der Leistungszeit setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
c) Können die Fristen unsererseits durch unvorhergesehene, außerhalb unseres Gefahrenbereichs liegende Umstände, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abgewendet werden können (höhere Gewalt), nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Leistungsfrist angemessen um die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, sofern nicht die Leistung endgültig dadurch unmöglich wird. Höhere Gewalt sind Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser u. ä. Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie und Transportmöglichkeiten usw. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Umstände bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eingetreten sind. Der Kunde ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung stellt. Bei endgültiger Unmöglichkeit werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
d) Im Falle einer von uns zu vertretenden Nichteinhaltung einer Leistungsfrist oder der Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer im Falle des Verzugs, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht bezüglich aller Leistungen zu, die bei Fristablauf nicht versandbereit oder zur Abholung gemeldet sind. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Leistungen oder wegen Nichterfüllung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht, wenn es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt.
5. VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG UND ABNAHME
a) Sollten Gegenstände versendet werden, erfolgt der Versand ab unserem Betriebssitz. Im Falle eines Kaufvertrages sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Alle unsere Sendungen sind bis zum Empfänger gegen die üblichen Risiken versichert.
b) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
c) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
d) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
e) Ansprüche wegen offensichtlich unrichtiger oder offensichtlich unvollständiger Lieferung oder Leistungserbringung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort oder nach Abholung der Ware schriftlich im einzelnen angezeigt werden.
6. KOSTENVORANSCHLAG
a) Hat der Kunde uns zunächst mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages beauftragt, so ist dieser nur dann nicht zu vergüten, wenn uns aufgrund des Kostenvoranschlages der Auftrag erteilt wird. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden in Rechnung zu stellen. § 632 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
a) Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Kaufvertrag, bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller evtl. Nebenkosten (Ziffer 3 c, Frachtkosten) unser Eigentum.
b) Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Im Falle der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Er darf aber anderweitig nicht darüber verfügen. Besteht der Abnehmer des Käufers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Käufer uns hiervon unverzüglich zu unterrichten. Sofern durch den Käufer nicht ausreichend anderweitige Sicherheiten für unsere Forderungen gegeben werden können, sind wir in diesen Fällen berechtigt, die Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren an Abnehmer mit Abtretungsverboten zu untersagen.
c) Kommt der Käufer uns gegenüber in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der zulässigen Weiterveräußerung von Waren an Dritte sind wir berechtigt, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Dem Verkäufer ist es verboten, die Forderung weiter einzuziehen.
d) Der Käufer ist verpflichtet, auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen. Er hat insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte zu ergreifen.
e) Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag aufgrund von Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, vom Käufer für die Dauer dessen Besitz- und Nutzungszeit des Kaufgegenstandes eine Nutzungsvergütung in branchenüblicher Höhe zu verlangen. Die Nutzungsvergütung kann mit den vom Käufer geleisteten Teilzahlungen verrechnet werden.
f) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorstehenden Pflichten dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
g) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu versichern und tritt schon jetzt eventuelle Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Sache an uns ab.
h) Übersteigt der Wert der von uns insgesamt bestehenden Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet.
8. GEWÄHRLEISTUNG Wir bemühen uns, sämtliche Leistungen mangelfrei zu erbringen. Sollte dennoch ein Mangel vorhanden sein, gilt folgende Regelung:
a) Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Kaufvertrag, gilt folgendes: Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert von unter 500,00 € kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache 500,00 € , steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel unterrichten.

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorgeworfen werden kann. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer d) dieser Bestimmung). Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware da.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

b) Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag oder einen Werklieferungsvertrag, gelten folgende Regeln: Im Falle eines Mangels kann der Kunde von uns lediglich Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder wird sie von uns verweigert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Werklohn mindern. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind bei offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen, wenn sie der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft oder Abholung der Ware oder der Erbringung der Leistung angezeigt hat. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme. Eine Garantie wird nicht übernommen.
c) Sowohl für Kaufvertrag und Werkvertrag gilt: Durch eine seitens des Kunden oder eines Dritten vorgenommene Änderung an dem gelieferten Gegenstand oder an dem Werk oder einen Instandsetzungsversuch wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Ein Gewährleistungsanspruch erlischt dadurch.
9. SCHADENERSATZ
a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden des Kunden.
c) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
a) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen der Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
b) Bei in Auftrag gegebenen Reparatur- oder Umbauarbeiten an Hardware jeglicher Art, haften wir nicht für dabei eventuell verloren gegangene Daten.
c) Bei in Auftrag gegebener Bearbeitung von Daten jeglicher Art haften wir nicht für dabei eventuell verloren gegangene Daten.
11. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mühldorf a. Inn. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
STAND: 01.01.2021

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