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Thema: Bodendenkmaeler - Wo liegt das Interesse der Oeffentlichkeit?
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jjpoelli
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Für Stadt und Landkreis Mühldorf a. Inn
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Mitglied seit: 29.09.2009
Deutschland
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Bodendenkmaeler - Wo liegt das Interesse der Oeffentlichkeit? #1
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Datum: 05.02.2010, 17:05
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Erst seit es "airbourne Laserscanning" gibt und man an Hand der Vegetation feststellen kann, wo vielleicht im Untergrund etwas zu finden sein könnte, weist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege Flächen für "Bodendenkmäler" aus.
Zudem nutzt man alte Schriften und Dokumente um Vermutungen anzustellen, wo man etwas finden könnte.
Das ist sicher legitim und entspricht auch den Vorgaben des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes von 1973.
In diesem Gesetz wird gefordert, "im Benehmen" mit den Gemeinden diese Flächen zu bestimmen. "Im Benehmen" bedeutet aber - salopp ausgedrückt - "Ihr dürft's was sagen- aber das interessiert uns gar nicht"
Dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz entgegen stehen zwei neuere Gesetze: Die Bayerische Bauordnung und das Bayerische Abgrabungsgesetz, das es erlaubt, Flächen bis 500 m² bis 2 m tief auszuheben, ohne diese untersuchen zu lassen.
Zudem müssen Grundstückseigentümer die Kosten für Grabungen bezahlen und können - sollten ihre Grundstücke als Bodendenkmäler ausgewiesen sein - diese kaum mehr verkaufen.
Das Landesamt für Denkmalpflege veröffentlicht Karten mit den betroffenen Grundstücken im Internet unter folgender - nicht gerade einprägsamer Domain:
http://geodaten.bayern.de/tomcat/vie.../extCallDenkmal?
Kaum jemand kommt da beim Surfen einfach so 'mal vorbei... Damit stellt sich aber auch die Frage, ist das Internet als ausschließliches Informationsmedium für amtliche Bekanntmachungen überhaupt geeignet?
Das Denkmalamt begründet die Aktivitäten einerseits mit dem Gesetz aus dem Jahr 1973 und dem darin erwähnten "Interesse der Öffentlichkeit". Die "Öffentlichkeit" das sind auch Sie - lieber Leser.
Mal ehrlich: Interessieren Sie sich für Viereckschanzen oder für Betonreste aus Fundamenten von Baracken aus dem zweiten Weltkrieg? Nein? Wer also ist diese "Öffentlichkeit", die Interesse an solchen Bodendenkmälern hat?
Und - wie kommt es, daß es in Waldkraiburg und Aschau-Werk keine ausgewiesenen Bodendenkmäler gibt?
Und wie kommt es, daß die Bundesrepublik Deutschland noch vor wenigen Jahren - als das Bayerische Denkmalschutzgesetz bereits bestand - Geld für den Abriß von Bunkern aus dem Krieg bezahlte?
Was denken Sie - trifft es etwa zu - wie Mettenheims Altbürgermeister Josef Gründl meinte - daß das Denkmalamt in Zeiten knapper Haushaltskassen - seine Existenz durch solchen Aktionismus rechtfertigen muß?
Wie können Betroffene den Wert ihres Besitzes erhalten, der vom Grundgesetz garantiert wird?
Gibt es eine Lösung des Problems, obwohl Professor Dr. Greipl meint, die Handlungsweise des Amts wäre durchaus in Ordnung? Video ist nicht gleich Video. Aus manchen Aufnahmen kann man nur Videoclips machen, aus anderen richtige Fernsehbeiträge.
(Bisher wurde dieser Beitrag 6 mal editiert, als letztes von jjpoelli am 18.02.2010 @ 20:19)
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Gast Gast
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Re: Bodendenkmaeler - Wo liegt das Interesse der Oeffentlichkeit? #3
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Datum: 22.02.2010, 14:43
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Liebes Mühldorf-TV Team,
auch ich kann mich dem Thema "Bodendenkmäler" nicht verschliessen. Damit etwas schützenswert ist, muss es seltene Informationen beinhalten, die, wenn sie verloren gingen, der Wissenschaft bei der Klärung der Vergangenheit fehlen. Das ist der Grundgedanke der Bodendenkmäler, und der ist ja auch durchaus einleuchtend. Nun ist das Erforschen aller Denkmäler auch nicht nötig, denn die meisten dieser Bodendenkmäler enthalten keine Information, die man nicht auch in anderen findet bzw. die nicht schon bekannt ist. Wenn hundert Hügelgräber gleich aufgebaut sind, muss man nicht alle untersuchen, es reicht eines. Und vielleicht 100 Jahre später ein zweites, wenn sich die Methoden verbessert haben und neue Technologien zur Verfügung stehen.
Bodendenkmäler sind in der deutschen Realität alles andere als selten, wodurch wiederum die Grundvoraussetzung dafür entfällt, den Zugriff darauf einzuschränken, es zu schützen. Es kommt dadurch zu einer Inflation von Denkmälern, der Denkmalsbegriff wird durch Übertreibung entwertet. LG
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